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Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass Ordnung und
Sicherheit gewährleistet sind und insbesondere Personen und Sachwerte
nicht gefährdet werden.
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Abstellfläche für PKW ist quer zur Pappelallee, unmittelbar am
Weg. Das Befahren der Wiese oberhalb der Abstellfläche ist nicht
gestattet.
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Besucher dürfen sich nur im vorgesehenen Raum hinter der
Absperrung aufhalten. Alle Personen, die nicht unmittelbar am
Flugbetrieb beteiligt sind, haben sich während des Modellfliegens
hinter dem Sicherheitszaun- (Netz) in den dafür vorgesehenen Räumen
aufzuhalten.
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Hunde müssen an der Leine hinter der Absperrung gehalten werden.
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Die Benutzung des Modellfluggeländes durch Besucher oder
Gastflieger ist nur in Anwesenheit eines Vereinsmitgliedes möglich.
Gastflieger, die nicht Mitglied in einem anderem Modellflugverein sind,
haben einen Tagesbeitrag von EUR 2,50 zu entrichten.
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Flugbetrieb mit mehr als drei Modellen darf nur in Anwesenheit
eines Flugleiters durchgeführt werden. Das zulässige maximale
Abfluggewicht beträgt 25 kg.
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Jeder Modellflieger hat sich bei Ankunft beim Flugleiter zur
Eintragung im Flugleiterbuch zu melden und selbstständig seine
Kanalmarke an der Kanaltafel anzubringen.
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Jeder Modellflieger hat den Versicherungsnachweis (Haftpflicht,
z.B. DMFV-Ausweis) ständig mit zuführen und auf Verlangen des
Flugleiters vorzulegen.
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Der Flugleiter ist weisungsberechtigt gegenüber allen Personen auf
dem Fluggelände.
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Sender dürfen erst nach Frequenzabsprache und sicherer
Kanalfreiheit eingeschaltet werden.
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Modelle mit Verbrennungsmotoren müssen mit einem wirksamen Schalldämpfer
ausgerüstet sein. Die Schallpegelgrenze beträgt 84 dB (A) / 7 m.
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Explizit angetriebene Modelle dürfen nur Montag bis Freitag in der
Zeit von 15°° Uhr bis 17°° Uhr
betrieben werden mit der Beschränkung auf zwei Starts pro Tag.
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Das Überfliegen von Personen, PKW´s und abgestellten Modellen ist
nicht gestattet. Der vorgeschriebene Flugsektor ist einzuhalten. Das
Sicherheitsnetz ist die hintere Grenze. Flugbetrieb ist nur bei
geschlossenem Durchgang im Sicherheitsnetz zulässig.
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Motoren (Verbrenner und Elektro) dürfen nur vor dem Sicherheitsnetz in Richtung Start und Landebahn in Betrieb
genommen werden! Ausnahme gilt nur für das Ein- und Probelaufen von
Motoren, das am unteren Ende des Sicherheitsnetzes Richtung Zittau zu
erfolgen hat.
Dabei ist das Modell fest am Boden zu verankern.
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Die Start- und Landebahn ist ständig frei zu halten. Landungen
sind mit dem Ruf "LANDUNG" anzukündigen.
NOTLANDUNGEN haben immer Vorrang.
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Die Modellpiloten haben sich außerhalb der Start- und Landebahn im
vorgesehenen "Pilotenraum" aufzuhalten.
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Bei allen Flugmodellen ist nach der Landung der Motor vor dem
Vorbereitungsraum abzustellen. Das Landen von Hubschraubern bzw. das
Einrollen auf dem Vorbereitungsraum mit Flugmodellen ist nicht
gestattet.
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Anfänger dürfen nur unter Aufsicht eines erfahrenen Modellpiloten
ihre Modelle steuern.
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Modellabstürze sind im Flugbericht einzutragen und das Modell zu
bergen. Die Bergung muss vier
Wochen nach dem Absturz vollständig erfolgt sein. Andernfalls wird die
Bergung vom Verein veranlasst und die Kosten dem Modellbesitzer in
Rechnung gestellt.
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Bei Nichtbeachtung der Flugplatzordnung kann durch den
Flugleiter für diesen Tag Flugverbot ausgesprochen werden.
Der Vorstand des FMSC "CIRRUS" Oberseifersdorf
e.V.